Erstellen von Jahresabschlüssen und Bilanzen

Durch die Erstellung eines Jahresabschlusses und der Bilanz wird ein Geschäftsjahr eines Unternehmens abgeschlossen und dokumentiert. Nach Erstellung des Jahresabschlusses besteht die Pflicht zur Veröffentlichung oder Hinterlegung im Bundesanzeiger. Mögliche Adressaten sind hierbei die Finanzbehörden, Banken, Geschäftspartner oder Mitarbeiter und Bewerber.

Wir übernehmen die Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz inklusive aller für Ihr Unternehmen relevanten Bestandteile nach geltendem Handelsrecht. Lassen Sie sich von uns beraten.

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Unsere Beratung für Ihren unternehmerischen Erfolg

Auf Basis der Finanzbuchhaltung und Ihrer unternehmerischen Ausrichtung leiten wir den Jahresabschluss ab. Fester Bestandteil der Beratung zum Jahresabschluss sind die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte sowie eine Übersicht und Auswirkung des Geschäftsjahres auf die Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage Ihres Unternehmens.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung betrachten wir Ihre Steuerbilanz und optimieren Ihre steuerliche Situation im Bezug auf den Jahresabschluss. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses liegen unsere Leistungen in den folgenden Tätigkeiten:

  • Erstellen von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellen von Zwischenabschlüssen
  • Erstellen von Eröffnungsbilanzen
  • Erläuterungsberichte, Beratung bei Erstellung des Anhangs nach § 264 HGB
  • Mitwirkung bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses nach EHUG

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