Steuerliche Beratung für Unternehmen und privat

Das Steuerberatungsbüro Weidig berät Kunden im betrieblichen sowie im privaten Bereich. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihren steuerlichen Fragen. Sprechen Sie uns an!

Jetzt beraten lassen!

Unsere Beratungstätigkeiten im Überblick:

Beratung zu Umwandlungen

Eine Umwandlung eines Unternehmens kann aus finanzieller Sicht sehr vorteilhaft für den Unternehmer sein. Von einer Unternehmensumwandlung spricht man bei einer Verschmelzung, Spaltung oder Einbringung von Unternehmen. Übrigens eine Umwandlung kann bis zu 8 Monate rückwirkend vollzogen werden. Sprechen Sie uns für weitere Tipps an.

Beratung zur Lohnoptimierung

Eine Lohnoptimierung kann für Sie als Unternehmer sowohl auch als Arbeitnehmer seht attraktiv sein. Durch eine Lohnoptimierung kann durch eine Veränderung von Lohnbestandteilen die steuerliche Last sowie die Höhe der Sozialabgaben gesenkt werden. Bestandteil einer Lohnoptimierung können betriebliche Altersvorsorgen, Fahrtkostenzuschüsse, Restaurantchecks oder vieles mehr sein. Lassen Sie sich beraten.

Beratung zur Rechtsformwahl

Die Wahl der Rechtsform sei gut überlegt. Bei der Rechtsformwahl kann man sich schnell in steuerliche oder rechtliche Fallen verstricken. Wir empfehlen eine steuerliche Beratung vor Gründung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie kompetent von Anfang an.

Beratung und Hilfe bei Bankgesprächen

Planen Sie ein Investition und benötigen Fremdkapital zur Finanzierung? Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Finanzierungsanfrage bei der Bank. Mit unserer Erfahrung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Kreditzusage.

Beratung bei Betriebsübernahmen

Eine Betriebsübernahme kann aus steuerlicher Sicht viele Risiken in sich tragen. So ist die Betrachtung der stillen Reserven in einem Unternehmen oder die Steuerverbindlichkeiten der Vorjahre zu überprüfen. Wir gestalten Ihre Betriebsübernahme für Sie so steuersparend wie möglich.

Vergleiche zur Steuerbelastung

Bei einer Vielzahl von unternehmerischen oder finanziell privaten Entscheidungen sollte ein Steuerbelastungsvergleich vorgenommen werden. Wir beraten Sie gern bei Ihrer individuellen Steuerfrage und stellen Vergleiche für mögliche Szenarien auf.

Stellen von Erlassanträgen

Die Finanzbehörden sind verpflichtet durch Bescheide die Steuern im Erhebungsverfahren zu erheben. Durch vielseitige Gründe können diese Ansprüche der Finanzbehörden erlassen werden. Sprechen Sie uns an und lassen Sie Ihre Möglichkeiten überprüfen.

Stellen von Stundungsanträgen

Durch unvorhergesehene Situationen und Ereignisse können Liquiditätsprobleme in Unternehmen auftauchen. Hier gibt es verschiedene Anlässe und Möglichkeiten zur Steuerstundung. Wir beraten Sie gern und arbeiten die benötigten Anträge und Vereinbarungen für Sie aus.


Sprechen Sie uns an!

Lassen Sie sich jetzt steuerrechtlich oder betriebswirtschaftlich beraten.