Kindergeld wegen seelischer Behinderung

21. März 2025

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob das Finanzgericht das Gutachten eines Psychotherapeuten als Grundlage nehmen durfte, dass im Zeitraum von nur einem Jahr eine seelische Behinderung vorlag, die einen Anspruch auf Kindergeld begründet. 

Praxis-Beispiel:
Die Mutter der betroffenen Tochter hatte Kindergeld wegen der seelischen Behinderung ihrer Tochter beantragt, die aus einer Depression nach medizinischen Eingriffen und Diagnosen von Tumoren resultierte. Das Finanzgericht hatte ein Gutachten von einem Psychotherapeuten einholen lassen, der zu dem Schluss kam, dass die Tochter in dem genannten Zeitraum an einer mittelgradigen depressiven Episode litt, die ihre Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, erheblich einschränkte. Die Familienkasse bestritt dies mit dem Argument, dass eine medizinische Begutachtung durch einen Arzt erforderlich sei, um eine Behinderung festzustellen.

Fazit: Der BFH entschied, dass ein Gutachten eines Psychotherapeuten ausreichend sei, sofern dieser über die notwendige Fachkenntnis verfüge. Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts und wies die Revision der Familienkasse zurück. Er urteilte, dass das Finanzgericht zu Recht die Überzeugung gewonnen habe, dass die Tochter im relevanten Zeitraum seelisch behindert war und daher nicht in der Lage war, sich selbst zu unterhalten.

Quelle:BFH | Urteil | III R 9/23 | 15-01-2025

Weitere Beiträge

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

24. Oktober 2025

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen

Beitrag lesen

Kein Abzug von Aufwendungen für Ozempic bei Adipositas

24. Oktober 2025

Die Aufwendungen des Klägers für Ozempic zur Behandlung von Adipositas können nicht als außergewöhnliche Belastungen

Beitrag lesen

Schreiben Sie uns eine Nachricht

Wir freuen uns von Ihnen zu hören