Rechnungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

15. August 2025

Der Unternehmer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG bei Ausführung von steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.

Der Begriff der steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück umfasst Bauleistungen und sonstige Leistungen. Zu den Leistungen, bei denen eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung besteht, gehören zunächst alle Bauleistungen, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner sein kann. Weiter gehören dazu die steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung von Bauleistungen dienen.

Quelle:BMF-Schreiben | Veröffentlichung | III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007 (ENTWURF) | 14-08-2025

Weitere Beiträge

Geringwertige Wirtschaftsgüter: was zu beachten ist

6. Februar 2026

Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern kann der Unternehmer (auch handelsrechtlich) zwischen 3 Varianten wählen. Ist der Unternehmer

Beitrag lesen

Betriebliche Gesundheitsförderung

6. Februar 2026

Das Finanzgericht hat entschieden, dass ein mehrwöchiges Gesundheitstraining nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers

Beitrag lesen

Schreiben Sie uns eine Nachricht

Wir freuen uns von Ihnen zu hören